Das Plastiktüten-Verbot

30. September 2016

Der Gesetztesentwurf zum Plastiktüten-Verbot wurde auf den Weg gebracht. 


Einweg-Plastiktüten werden zur Resourcenverschwendung Aufgrund Ihrer sehr kurzen Verwendungsdauer. Um Schäden an unserer Umwelt zu verringern ist der Gesetzesentwurf nun auf den Weg gebracht.


  •  Welche Folientüten sind betroffen?

Plastiktüten mit einer Folienstärke ab 15 my bis 50 my sowie Bio-Folienbeutel aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Kartoffel- oder Maisstärke. 


  • Welche Folienbeutel sind noch erlaubt?

Alle Plastiktüten bis 14 my Folienstärke (z.B. Knotenbeutel, Hemdchentragtaschen) und Plastiktüten mit einer Folienstärke über 50 my können weiterhin eingesetzt werden. 


Das Gesetz ist noch nicht in Kraft (Stand-02-2020). Nach der bereits erfolgten Zustimmung des Bundeskabinettes am 6.11.2019 muß nun noch die Zustimmung des Bundestages erfolgen.



(Die Angaben sind unverbindlich und stellen keine Rechtsgrundlage dar.)

 

Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:

 

https://www.bmu.de/faqs/plastiktueten-verbot/

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/dunne-plastiktueten-verboten-1688818

https://www.bmu.de/gesetz/gesetzentwurf-eines-ersten-gesetzes-zur-aenderung-des-verpackungsgesetzes/


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